Erbrecht

Unsere Tätigkeit im Bereich des Erbrechts gliedert sich über­wiegend in zwei Teilgebiete:

Die Beratung von Mandanten als poten­tielle Erblasser und die Beratung und Vertretung von Hinter­bliebenen zur Durch­setzung ihrer Ansprüche aus dem Erbe.

Durch eine früh­zeitige Gestal­tung der Erbfolge schon zu Lebzeiten können Sie erstens steuern, wer welche konkreten Vermögens­werte erben wird. Zweitens kann verhindert werden, dass die Hinter­bliebenen sich im Angesicht Ihres Todes wegen unklarer Rege­lungen streiten.

Insbesondere folgende Fragen werden uns immer wieder gestellt:

  • Wie erstelle ich ein wirksames Testament? Kann ich ein Testament auch ändern oder widerrufen?
  • Wie stelle ich sicher, dass bestimmte Menschen in meiner Umgebung bestimmte Gegenstände oder Werte erhalten?
  • Wie kann ich Menschen enterben, die ich nicht bedenken möchte?
  • Wie kann ich meinen Ehepartner und/oder mich selbst absichern, falls einer von uns stirbt?
  • Was geschieht mit unserem Familienunternehmen?
  • Wer muss Schulden übernehmen, die im Zeitpunkt des Todes noch bestehen?
  • Bin ich wirklich enterbt?
  • Bekomme ich wenigstens einen Pflichtteil?

In Zusammen­arbeit mit dem Notariat der Kanzlei Schwarz-Schilling und Collegen stellen wir sicher, dass Ihr Vermögen nach Ihrem persön­lichen Willen aufgeteilt wird.

Und auch wenn sich die Erben nicht streiten: Die Bean­tragung eines Erb­scheins und die Aus­einander­setzung mit etwaigen Banken und Finanz­dienst­leistern über­nehmen wir gerne für Sie, damit Sie sich in der Verlust­situation auf die wesent­lichen Dinge konzen­trieren können.

Wir beraten Sie mit hoher Empathie und Erfahrung im Bereich des Erbrechts.

Zuständige Anwälte